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Szenarien für die Gesundheitsversorgung im Jahr 2020

Die fünfte Delphi-Studie aus der Zukunftsarbeit des Arzneimittelherstellers Janssen-Cilag beschreibt in mehreren Szenarien, wie Krankenversicherung und medizinische Versorgung im Jahr 2020 organisiert sein könnten.

Heute sind knapp 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Die Krankenkassen müssen die Leistungen von zugelassenen Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern bezahlen. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, individuelle Verträge mit ausgewählten Leistungserbringern abzuschließen. Damit soll eine Versorgungsoptimierung und mehr Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Im Januar 2009 wird zudem der Gesundheitsfonds eingeführt. In diesen Fonds fließen alle Krankenversicherungsbeiträge sowie die Steuerzuschüsse des Bundes. Die Krankenkassen erhalten pro Versichertem dann Geld aus diesem Fonds. Zu einer Pauschale pro Versichertem kommen Zuschläge nach Alter, Geschlecht und Krankheit.

In der fünften Delphi-Gesundheitsstufe werden drei Szenarien für die Gesundheitsversorgung im Jahr 2020 dargestellt:

Szenario A: Primärversorgungszentren steuern die medizinische Versorgung

Die Primärversorgungszentren (PVZ) bilden eine zentrale Anlaufstelle für Patienten und koordinieren die weitere Versorgung durch Fachärzte oder das Krankenhaus. Die Versicherten können wählen, ob sie sich einem PVZ anschließen oder bei der herkömmlichen Behandlung durch einzelne Arztpraxen bleiben. Schließt man sich einem PVZ an, zahlt man geringere Beiträge zur Krankenversicherung, weil die Primärversorgungszentren die komplette Budgetverantwortung für die gesundheitliche Versorgung der eingeschriebenen Versicherten übernehmen. Daraus ergibt sich ein Anreiz und Spielraum für eine möglichst effiziente Versorgung. Sich ergebende Einsparungen werden zwischen den Leistungsanbietern (Ärzten, Krankenhäusern, etc.) und den Krankenkassen geteilt.

Viele Ärzte sehen dieses Szenario als äußerst bedenklich an. Kapitalgesellschaften könnten als Träger die Primärversorgungszentren übernehmen, was eine Ökonomisierung medizinischer Entscheidungen und eine „Konzernisierung“ des Arztberufes zur Folge haben könnte. Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen bewerten die Leitidee des Szenarios positiv, ebenso die Klinikträger, während die privaten Krankenkassen bezweifeln, dass Primärversorgungszentren eine bessere Versorgung möglich machen.

Szenario B: Bewährte Basisversorgung und wählbare Extras

Alle Bürger unterliegen einer verpflichtenden gleichen Grundversorgung im sogenannten „Gemeinschaftstarif“ (GT). Die medizinische Versorgung im GT basiert auf wissenschaftlich gesicherten Grundlagen. Eine neue Behandlungsmethode wird nur in diese Basisversicherung aufgenommen, wenn wissenschaftlich zweifelsfrei erwiesen ist, dass sie den bestehenden Behandlungsmethoden überlegen ist. Außerdem dürfen die zusätzlichen Kosten für die neue Methode einen gesetzlich festgelegten Schwellenwert – Kosten im Verhältnis zum Nutzen – nicht übersteigen. Wer will, kann ergänzend zum GT einen steuerlich geförderten Individualtarif mit der Privaten Krankenversicherung abschließen. Hiermit können Leistungen abgesichert werden, die über den GT-Tarif hinausgehen, insbesondere die Inanspruchnahme neuer medizinischer Technologien.

Von den Ärzten wird die Leitidee diese Szenario als richtig beurteilt. Sie plädieren aber für eine Begrenzung am unteren Ende des Leistungskataloges um eine Ausgrenzung von Innovationen zu verhindern. Als wesentliche Schwäche wird gesehen, dass es sich längst nicht jeder Bürger aus Kostengründen leisten kann, sich zusätzlich individuell zu versichern. Ein damit verbundener Rückgang an Solidarität wäre die Folge.

Szenario C: Gesundheitswesen ist Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage

In diesem Szenario gibt es keine Trennung mehr zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung. Der Staat legt nicht mehr wie bisher im Einzelnen fest, welche medizinischen Behandlungen, Untersuchungen und Arzneimittel von den Krankenversicherungen bezahlt werden müssen. Es gibt lediglich die gesetzliche Pflicht, alle medizinisch notwendigen Behandlungen zu bezahlen.

Die Krankenversicherungen orientieren sich bei ihren Angeboten an den Wünschen und dem Bedarf der Versicherten. Es gibt einen Durchschnittstarif und Angebote, bei denen alle kostensparenden Möglichkeiten genutzt werden und daher billiger sind, sowie teurere Angebote mit einem umfassenderen Leistungsspektrum. Die Krankenversicherungen schließen individuelle Verträge mit ausgewählten Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Beteiligten an der medizinischen Versorgung. Je nach gewähltem Versicherungstarif hat der Versicherte daher eine unterschiedlich große Auswahl unter den Ärzten und Krankenhäusern. Auch die Ärzte sind bei der Therapie mehr oder weniger stark an Vorgaben der Krankenversicherungen gebunden.

Ärzte halten die Leitidee dieses Szenarios für völlig verfehlt. Mit Blick auf den Sicherungsanspruch dürfe die heutige Funktion des gemeinsamen Bundesausschusses nicht an die Versicherungsunternehmen übergeben werden. Es bestehe kein Gleichgewicht zwischen Versicherungen und Verbrauchern und der Druck auf Versicherte und Ärzte würde wachsen.
Klinikträger und Private Krankenkassen beurteilen das Szenario zwar positiv, sehen es aber als unrealistisch an, da die Liberalisierung zu weitreichend sei.

Redaktion e|pat|in® / 7.11.2008


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